1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Cafe/der Pension Petticoat abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfallausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB können dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarung ausgehändigt werden.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B.  Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Cafe/Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen fei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig.

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension, alle weiteren Leistungen für den Gast in allen Einrichtungen des Hauses einzustellen; Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.

Übersteigt der Rechnungsbetrag 250.- EUR oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen  und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen
Die Pension ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.

Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, Reservierung oder andere Leistungen, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierung, Stornogebühren
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen vertraglichen durch die Pension dem Gast berechnet:

- Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 50% der bereitgestellten/reservierten Leistungen

- Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 70% der bestellten/reservierten Leistungen

 

- Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 90% der bestellten/reservierten Leistungen

- Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen. Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des Hotels erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an,

wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen  oder   wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für die Haftung von der Pension gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, deren gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 

9. Sonstige Bestimmungen

a) In den öffentlichen Bereichen des Cafes ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

b) Für diese Bedingungen und die gesamten

Rechtsbeziehungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Gerichtsstand ist das für die Pension zuständige Amts bzw. Landgericht.